Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von F.K Hüpfburgenverleih

I     Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

   A. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für den gesamten Vertrags- und Geschäftsverkehr zwischen F.K Hüpfburgenverleih (nachfolgend F.K H genannt) und ihren Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend Vertragspartner genannt). Anderslautende AGB des Vertragspartners werden nicht Gegenstand des Vertrages, diesen wird hiermit widersprochen, es sei denn die Einbeziehung fremder AGB wird ausdrücklich schriftlich durch F.K H anerkannt.
  2. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, aber auch einzelner Vertragspunkte, berührt nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.                                                             BVertragsabschluss
  1. Ein Vertrag kommt erst nach Rücksendung der Auftragsbestätigung durch F.K H an den Vertragspartner zustande.
  2. Mit der Anmietung eines oder mehrerer Mietgegenstände von F.K H erkennt der Mieter die nachfolgenden AGBs und die Nutzungsbedingungen (erhält der Mieter als Anlage) an.
  3. Die Mietgegenstände dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden                      C. Zahlungsbedingungen
  1. Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, ist der vereinbarte Betrag für die von F.K H zu erbringenden Leistungen wie folgt zu zahlen:

Der Vertragspartner zahlt den Gesamtnettobetrag einer Rechnung spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum (Zahlungsfrist)/ spätestens 24 Std. vor Abholung bei kurzfristigen Buchungen. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet, daher verstehen sich alle Preise als NETTO-Preise.

Die Rechnung gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn der Gesamtnettobetrag in dieser Zeit auf einem der auf der Rechnung angegebenen Konten von F.K H vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.

  1. Sofern es sich um den reinen Verkauf von Produkten handelt, erfolgt der Versand bzw. die Übergabe der Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang.
  2. Überschreitet der Vertragspartner die Zahlungsfrist nach Absatz 1, kommt er mit der Zahlung in Verzug.          D. Zahlungsverzug
  1. Befindet sich der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen, auch aus durchgeführten Teillieferungen und Teilleistungen in Verzug, so kann F.K H den Vertragspartner auffordern, sämtliche begonnenen und noch ausstehenden Leistungen sofort zu bezahlen.
  2. F.K H hat in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und kann weitere Leistungen unverzüglich einstellen.
  3. F.K H behält sich das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Vertragspartners vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Die Höhe dieses Anspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist F.K H im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.                                                                    E. Erfüllungsvoraussetzungen
  1. Tritt keine anders lautende Bestimmung in Kraft, ist der Vertragspartner verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen. Hierzu zählen exemplarisch:
    • Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. DSR, GEMA oder Ordnungsamt)
    • Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache), infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort.
    • Sicherheit der ausführenden Personen und angemessene Verpflegung.
    • Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus
  2. Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich F.K H das Recht auf Vertragsrücktritt, Berechnung von Zusatzleistungen und Schadenersatzforderungen vor.                                                                                                                   F. Kaution
  1. F.K H erhebt je Buchung eine Kaution von mindestens 100,-€.
  2. Die Höhe der jeweiligen Kaution wird im Angebot ausgewiesen und ist durch den Vertragspartner vor Mietbeginn/ bei Abholung in bar zu hinterlegen.
  3. Die Kaution ist bei mangelfreier und pünktlicher Rückgabe der Mietartikel zurückzuerstatten.
  4. Im Falle mangelhafter oder verspäteter Rückgabe der Mietartikel behält F.K H die Kaution in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein, ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche von F.K H gegenüber dem Vertragspartner.                                                                                                                                                                  G. Vertragserfüllung durch Dritte
  1. F.K H ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen Dritte einzuschalten.                                              H. Rücktritt des Vertragspartners
  1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf immer der Schriftform. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. F.K H ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern (Stornokosten). Diese gestaltet sich wie folgt:
    • Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 40% des Auftragswertes
    • Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Auftragswertes
    • Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Auftragsbeginn: 80% des Auftragswertes
    • Bei Rücktritt < 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100% des Auftragswertes
  2. Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich zu erstatten.
  3. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, dass kein oder nur geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.                                                       I. Haftung und Gewährleistung
  1. F.K H verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, sofern die notwendigen Erfüllungsvoraussetzungen vom Vertragspartner geschaffen wurden (Teil I - E).
  2. F.K H übernimmt keine Haftung oder Schadenersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfälle von Leistungen, die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.
  3. F.K H haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  4. F.K H hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Schäden aus Veranstaltungen übernimmt, sofern Sie nach Prüfung durch die Versicherung in den Verantwortungsbereich von F.K H fallen. Haftungsansprüche – auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
  5. Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  6. Eine Haftung von F.K H entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Vertragspartners zurückzuführen ist.
  7. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.
  8. Der Vertragspartner hat das Recht auf Nachbesserung, welche er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel bei F.K H anzeigen muss. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Mangel zwingend telefonisch unter 0162 4937955 anzuzeigen. Für die Abhilfe steht F.K H eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Vertragspartner diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen.
  9. Wird ein vorher bekannter Mangel erst bei der Rückgabe der Mietartikel gemeldet, kann dieser nicht akzeptiert werden.
  10. Erbringt F.K H die Leistung verspätet oder gar nicht aus Gründen, die in ihrer Verantwortung liegen, kann der Vertragspartner vom Vertrag kostenfrei zurücktreten und nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen – so keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.                                                                                                                                J. Datenschutzerklärung

Alle durch den Vermieter erhobenen persönlichen Informationen/ Daten aus dem Mietverhältnis und Informationen über alle Kommunikationswege werden streng vertraulich behandelt und NICHT an Dritte weitergegeben. Etwaige personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) verarbeitet.

      K. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. F.K H ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies auf einem sachlichen Grund beruht. Diese Gründe können geänderte Rechtsprechungen sein, neue Tätigkeitsbereich von F.K H, welche bisher in den AGB nicht berücksichtigt wurden oder Ergänzungen, welche sich aus der gängigen Praxis als sinnvoll und zeitgemäß erwiesen haben. Der Vertragspartner hat das Recht, Änderungen oder Ergänzungen zu widersprechen.           L. Vertragsänderung und Schriftform
  1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen durch F.K H und den Vertragspartner bestätigt werden.
  2. Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen grundsätzlich nicht.                                                                  M. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen, aus dem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag ist der Geschäftssitz von F.K H.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von F.K H.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen, Vermietungen oder Verkauf unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine andere Klausel ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 II           Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mietgeschäft

  A. Geltungsbereich der AGB – Mietgeschäft

  1. Soweit F.K H mit dem Vertragspartner einen Auftrag über ein Mietgeschäft abschließt, gelten hierfür die nachstehenden AGB.
  2. Teil I dieser AGB über den Allgemeinen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von F.K H behalten weiterhin Gültigkeit und werden lediglich um Teil II ergänzt.                                                                                                                                              B. Allgemeine Bedingungen für Mietartikel
  1. Der Vertragspartner hat pfleglich und gewissenhaft mit den Mietartikeln umzugehen und diese nur in der zu erwartenden und üblichen Weise zu verwenden.
  2. Alle Artikel werden vom Vertragspartner in einwandfreiem Zustand entgegengenommen. Sofern der Vertragspartner bei der Übergabe der angemieteten Mietartikel diese nicht für vertragsgerecht hält, muss er dies gegenüber F.K H sofort anzeigen. Reklamationen, von welchen F.K H erst nach der Nutzung Kenntnis erlangt, werden  nicht anerkannt.
  3. Sollten Beschädigungen oder Defekte auftreten, sind diese umgehend unaufgefordert anzuzeigen.
  4. Bei Mietartikeln, welche Strom, Frischwasser oder einen Abwasseranschluss benötigen, sind die im Angebot beschriebenen Voraussetzungen von Seiten des Vertragspartners direkt am geplanten Aufbauort bereitzustellen.
  5. Insbesondere bei widrigen Witterungsverhältnissen (z.B. starker Regen, Sturm, Unwetter, Schnee) ist durch den Vertragspartner wiederkehrend zu prüfen, ob der Betrieb der Mietartikel ohne Sicherheitsbedenken weiterzuführen ist.
  6. Im Falle von Sicherheitsbedenken ist der Betrieb umgehend einzustellen, der betroffene  Mietartikel abzubauen bzw. zu sichern oder andernfalls die Sicherheit wiederherzustellen.
  7. Die Kosten für alle anfallenden Verbrauchskosten trägt der Vertragspartner.
  8. Bei Verlust bzw. Beschädigung eines oder mehrerer Artikel werden dem Vertragspartner die Wiederbeschaffungskosten bzw. die Reparaturkosten sowie die Ausfallkosten des Artikels in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner sind hiervon unbenommen.
  9. Der Wiederbeschaffungskosten für Fehl- und Bruchmengen setzen sich zusammen aus den Wiederbeschaffungspreis zzgl. Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis
  10. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für alle Mietartikel von der Übernahme bis zur Rückgabe der Artikel an F.K H und haftet für alle Schäden aus Fehlbedienung, Transport, Diebstahl, Vandalismus oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter).
  11. Der Vertragspartner gibt alle Mietartikel in dem Zustand und in der Form zurück, wie er Sie erhalten hat.
  12. Die Benutzung aller Mietartikel erfolgt auf eigene Gefahr.
  13. Die Mietgegenstände sind in sauberem Zustand zurückzugeben. Eventuelle Reinigungsgebühren bei starker Verschmutzung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  14. Es ist darauf zu achten, dass keine Speisen, Getränke oder schädliche Substanzen in den Hüpfburgen verwendet werden.   C.  Zusätzliche Mietbedingungen für Eventmodule
  1. Der Vertragspartner sorgt für eine saubere und trockene Rückgabe der Mietartikel.
  2. Insbesondere stromführende Teile der Eventmodule (z.B. Gebläse der Hüpfburgen) sind vor Nässe zu schützen.
  3. Bei aufkommendem Wind oder Regen ist der Betrieb sofort zu unterbrechen bzw. bei aufblasbaren Eventmodulen zusätzlich die Luft aus den Modulen abzulassen.
  4. Die Aufstellfläche für Eventmodule muss ausreichend groß, eben und sauber sein. Dabei ist der Betrieb auf Schotter, rotem Sand, Kies oder Tartan grundsätzlich untersagt.
  5. Es empfiehlt sich, Eventmodule, wie z.B. Hüpfburgen im Boden zu verankern.
  6. Eventmodule sind ausschließlich auf die zur Verfügung gestellten Unterlegplanen aufzubauen und nur mit den zur Verfügung gestellten Gebläsen zu Verwenden.
  7. Eventmodule sind während der Nutzung durch den Vertragspartner bzw. eine von ihm beauftragte, volljährige und geeignete Person zu beaufsichtigen. Alternativ bietet F.K H Betreuungspersonal für die Eventmodule an.
  8. Sofern Betreuungspersonal durch F.K H gestellt wird, übernimmt dieses Personal nicht die Aufsichtspflicht für Minderjährige bzw. die Eigenverantwortung für volljährige Personen.
  9. Sobald Sicherheitsbedenken zur weiteren Nutzung der Mietartikel bestehen, ist der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Mietartikel zu sichern bzw. abzubauen                                                                                                                                            D. Zusätzliche Mietbedingungen für Selbstabholer
  1. Der Vertragspartner muss dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und er haftet für jedwede Schäden.
  2. Die Mietartikel dürfen nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Zuladung, Beschaffenheit und unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Transport geeignet ist.
  3. Den Mitarbeitern von F.K H ist es aus rechtlichen Gründen nicht gestattet, den Vertragspartner beim Be- und Entladen des Fahrzeuges zu unterstützen
  4. Im Falle von extremen Wetterbedingungen besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung oder Rückerstattung der Mietgebühr. Das Wetterrisiko trägt der Mieter.                                                                                                                                 E. Ausgabe von Mietartikeln
  1. Sofern der Vertragspartner die Mietartikel am Lagerstandort von F.K H abholt, kann er dies in dem Zeitfenster machen, welches in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wurde.
  2. Sofern die Anlieferung der Mietartikel durch F.K H erfolgt, kann diese in dem Zeitfenster stattfinden, welches in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wurde.
  3. Der Vertragspartner hat bei der Anlieferung durch F.K H anwesend zu sein, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten und um den Empfang der Mietartikel sowie etwaige Arbeitszeitnachweise auf dem Lieferschein zu quittieren.
  4. Sollte der Vertragspartner nicht anwesend sein, obliegt es der Entscheidung von F.K H, inwieweit die Mietartikel vor Ort belassen werden oder ob die Mietartikel wieder mitgenommen werden, da ggf. die Gefahr des Diebstahls zu hoch erscheint. In jedem Falle gilt die vertragsgemäße Anlieferung durch F.K H als erbracht und führt zu einem Anspruch auf Zahlung durch den Vertragspartner. Gleichzeitig erkennt er die entsprechend des tatsächlichen Aufwands aufgeschriebenen Arbeitszeiten auf dem Lieferschein an.
  5. Alle vom Vertragspartner zu verantwortenden Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.                                                   F. Rückgabe von Mietartikeln/ Mietdauer
  1. Der Vertragspartner gibt die Mietartikel in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie erhalten hat.
  2. Sofern der Vertragspartner die Mietartikel zum Lagerstandort von F.K H zurückbringt, kann er dies in dem Zeitfenster machen, welches in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wurde.
  3. Sofern die Abholung der Mietartikel durch F.K H erfolgt, hat der Vertragspartner die Artikel während des gesamten, in der Auftragsbestätigung schriftlich fixierten Zeitfensters am vereinbarten Abholort bereitzustellen und den direkten Zugang für F.K H zu gewährleisten.
  4. Der Vertragspartner hat bei der Abholung durch F.K H anwesend zu sein, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten und um etwaige Arbeitszeitnachweise auf dem Lieferschein zu quittieren.
  5. Sollte der Vertragspartner nicht anwesend sein, entbindet ihn dies nicht von der Verantwortung für die Mietartikel, bis F.K H die Mietartikel entgegengenommen hat. Gleichzeitig erkennt er die entsprechend des tatsächlichen Aufwands aufgeschriebenen Arbeitszeiten auf dem Lieferschein an.
  6. Alle vom Vertragspartner zu verantwortenden Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.
  7. Ein Miettag beginnt bei uns frühestens um 08:00 Uhr und endet spätestens um 20:30 Uhr, soweit nicht anders besprochen.   G. Datenschutzerklärung

Alle durch den Vermieter erhobenen persönlichen Informationen/ Daten aus dem Mietverhältnis und Informationen über alle Kommunikationswege werden streng vertraulich behandelt und NICHT an Dritte weitergegeben. Etwaige personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) verarbeitet.                                                                                                                             H. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

F.K. Hüpfburgenverleih bedankt sich für Ihr Vertrauen und wünscht Ihnen viel Freude bei der Nutzung unserer Produkte!